Finanzierung einer bundesgeförderten, qualifizierten und behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung durch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege

(§ 12a Asylgesetz)

 

Die in § 12 a AsylG gesetzlich verankerte unabhängige Asylverfahrensberatung ist in zwei Phasen unterteilt. Die individuelle…

Die BAGFW nimmt Stellung zu mehreren vorgeschlagenen steuerlichen Änderungen.
Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ist eine qualifizierte, flächendeckende und behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ein zentrales Anliegen, für welches sie sich seit vielen Jahren eingesetzt hat.
Der vorgelegte Referentenentwurf greift mit seinen positiven Ansätzen zur Verbesserung der Qualität der Intensivpflege ein virulentes Problem auf.

Nach § 119b Absatz 2a SGB V haben die Vertragsparteien nach Absatz § 82 Absatz 1 und § 87 Absatz 1 SGB V erstmals bis zum 30. Juni 2019 im Benehmen mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene verbindliche Anforderungen für die Informations- und Kommunikationstechnik zum…

A. Einleitung

Die in der BAGFW kooperierenden Verbände begrüßen und unterstützen das Ziel des Gesetzgebers, den Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen zu verlängern. Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände bedanken sich zu den Richtlinien zur Umsetzung dieses Vorhabens Stellung…

Gesundheitswesen
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege können in die Umsetzung des Präventionsgesetzes vielfältige konzeptionelle und strukturelle Ressourcen einbringen. Sie sind in und mit ihren Verbänden, Trägern, Einrichtungen und Diensten, ihren haupt-beruflich und ehrenamtlich Engagierten wichtige…
Nach § 119b Absatz 2a SGB V haben die Vertragsparteien nach § 82 Absatz 1 und § 87 Absatz 1 SGB V erstmals bis zum 30. Juni 2019 im Benehmen mit den Vereini-gungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene verbindliche Anforderungen für die Informations- und Kommunikationstechnik zum…
Die BAGFW begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfes, Eltern und Kinder in der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe zu entlasten und die Unterhaltsheranziehung zu vereinheitlichen.